Das Wort Domäne (von lateinisch dominium über französisch domaine „Herrschaft, Herrschaftsbereich“) istdie Bezeichnung für ein Landgut, und zwareinen
Gutshof im Allgemeinen, also ein herrschaftliches landwirtschaftliches Anwesen,ein
Rittergut, nämlich ein Gutshof, der zu den vom Landesherrn an einen in der Regel adligen Grundherrn verliehenen Besitzungen gehört,ein
Kammergut, das ist eine im Eigentum des Landesfürsten stehende größere ländliche Besitzung,eine Staatsdomäne, das ist eine im Eigentum des Staates stehende größere ländliche Besitzung;
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