Disziplinararrest ist eine
Disziplinarmaßnahme beim Militär, die von einem militärischen Disziplinarvorgesetzten verhängt werden kann.In Deutschland handelt es sich hierbei um eine einfache Disziplinarmaßnahme gemäß § 26
Wehrdisziplinarordnung, die „in einfacher Freiheitsentziehung“ besteht. Der Disziplinararrest hat eine Länge von mindestens drei bis maximal 21 Tagen. Der Disziplinarrest kann mit Zustimmung des zuständigen
Truppendienstgerichts bis zu einer Länge von sieben Tagen von einem Disziplinarvorgesetzten auf der Ebene eines
Kompaniechefs, bis zu 14 Tagen auf der Ebene eines
Bataillonskommandeurs und in der vollen Länge von 21 Tagen auf der Ebene eines
Regimentskommandeurs verhängt werden.
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