Der Diskontsatz (von ital. disconto, zu lat. discomputare für abrechnen) ist der Zinssatz, zu dem eine
Bank Wechsel bei der
Zentralbank verpfänden (rediskontieren) kann. Damit kann sie sich kurzfristig
Liquidität verschaffen. Als Preis zahlt sie dafür den Diskontsatz (als Abschlag vom
Nominalwert).Der Diskontsatz wird von einer Zentralbank festgelegt, in Deutschland vor 1999 von der
Deutschen Bundesbank. Er galt in Deutschland als Basiszinssatz und war deshalb Bezugspunkt in vielen Verträgen. Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die
Geldpolitik auf die
Europäische Zentralbank (EZB) wurde das Diskontgeschäft eingestellt. Die EZB setzt den
Leitzins fest.
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