Discretionary accounts
Diskretionskonten; mit Vollmacht geführte Konten
Ein Kontoinhaber gibt jemandem, gewöhnlich seinem Broker, die Vollmacht, Kauf- und Verkauf-sentscheidungen zu treffen und auszuführen, ohne ihn darüber vorher verständigen zu müssen. Weitere Bezeichnungen für "discretionary account": "managed accounts" und "controlled accounts."