Dienstunfähigkeit

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Dienstunfähigkeit
Unter Dienstunfähigkeit versteht man, dass ein Beamter oder Soldat auf Grund körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen und geistigen Kräfte nicht mehr in der Lage ist, seine dienstlichen Pflichten gegenüber seinem Dienstherrn zu erfüllen. Dienstunfähigkeit wird durch ein amtsärztlichestruppenärztliches bzw. ärztliches Gutachten festgestellt. Der Beamte wird je nach Status bei Feststellung einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen. Aktuelle Arbeitsunfähigkeit ist nicht mit Dienstunfähigkeit gleichzusetzen, jedoch kann länger dauernde Arbeitsunfähigkeit ein Indiz für Dienstunfähigkeit sein.
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Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Beamtenrecht und entspricht der Berufsunfähigkeit von Angestellten. Ein Beamter gilt als dienstunfähig, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte seine Dienstpflichten dauerhaft nicht ausüben kann. Sollte er innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan haben und wenn keine Aussicht besteht, dass er innerhalb des nächsten halben Jahres nicht wieder voll dienstfähig sein wird, so wird er als dienstunfähig angesehen.

Das entsprechende ärztliche Gutachten dient der Dienststelle, die für die Ernennung der Beamten zuständig ist, als Entscheidungshilfe zur Feststellung der Dienstunfähigkeit.

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