Devisentermingeschäfte (auch Devisen
forwards engl. FX Forward) sind verbindliche Vereinbarungen, eine
Währung gegen eine andere Währung zu einem im Moment des Geschäftsabschlusses vereinbarten
Termin und festgelegten
Kurs zu tauschen.Bei Devisenkassageschäften liegt der
Termin der Geschäftserfüllung, die (Standard)
Valuta, aus historischen Gründen auch
Lieferung genannt, bei zwei Tagen.Die
Valuta von Devisentermingeschäften ist nicht genau definiert; die österreichischen
Wirtschaftsprüfer klassifizieren eine Valuta von über fünf Tagen als Devisentermingeschäft, alles darunter als Devisenkassageschäft. In Deutschland wird eine Valuta ab 2 Tagen als Devisentermingeschäft gesehen, bis zu 2 Tage als Devisenkassageschäft.
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Geschäft zur Absicherung von Wechselkurs-Risiken im Außenhandel. Bei Devisentermingeschäften vereinbaren Kunde und Bank den Kurs, zu dem ein bestimmter Devisenbetrag zu einem späteren Zeitpunkt von der Bank übernommen bzw. ausgezahlt wird. Der vereinbarte Kurs gilt, spätere Kursänderungen spielen keine Rolle. Der Kunde erhält damit eine sichere Kalkulationsbasis.
Ebenso wie ihre Außenhandelskunden wollen und können aber auch die Banken keine größeren Kursrisiken tragen. Sie müssen den übernommenen Verpflichtungen zum Kauf bzw. Verkauf von Devisen einen Ausgleich schaffen. Nur in dem Umfang, in dem dieser Ausgleich zwischen Liefer- und Abnahmeverpflichtungen nicht gelingt, entsteht für die Bank ein Risiko, d.h. eine "offene Position".
Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hat diese offenen Positionen nach Umfang und Zeitdifferenz auf einen bestimmten Prozentsatz das haftenden Eigenkapitals der Bank begrenzt.