Ein Depot (v.
frz. dépôt „Lager, Ablagerung“) isteine Verwahrmöglichkeit für
Wertpapiere und
Fonds bei einem Finanzdienstleister gegen Entgelt, siehe
Wertpapierdepoteine Lagerstätte in
Museen, wo gerade nicht ausgestellte Inventarstücke aufbewahrt werden, siehe
Depot (Museum)als Depotfett ein Begriff für gespeichertes Neutralfett im
Fettgewebe des Körpers, v.a. in der
Subkutis und der
Bauchhöhleder Unterstand für Fahrzeuge von Bahnen und Verkehrsbetrieben (für Straßenbahnen, Busse und Eisenbahnen), siehe
Depot (Verkehr)die Ablage- und Verwahrmöglichkeit für beliebige Gegenstände (von dem Verb "deponieren").der Schweizer Begriff für
Pfandder Begriff für Ablagerungen beim Wein, siehe
Depot (Wein)eine
archäologische Bezeichnung für einen
Depotfundein Arzneimittel, welches - einmalig verabreicht - über eine verlängerte Freisetzungs- und damit Wirkungsperiode aktiv ist, siehe
DepotarzneiformDas Depot ist eine Warenhauskette für Geschenk- und Deko-Artikel in Deutschland und in der Schweiz
Mehr unter Wikipedia.org...
Man unterscheidet zwischen geschlossenem und offenem Depot.
Im geschlossenen Depot werden Wertgegenstände, wie z.B. Schmuck, Dokumente, Wertpapiere, in feuer- und einbruchssicheren Tresoren der Kreditinstitute aufbewahrt. Die Kreditinstitute bieten eine Vermietung gemäß den "Bedingungen für die Vermietung von Schrankfächern" oder die Aufbewahrung von Verwahrstücken gemäß den "Bedingungen für die Annahme von Verwahrstücken" an.
Im offenen Depot lassen üblicherweise Wertpapierbesitzer ihre Aktien, festverzinslichen Wertpapiere und
Investment-Zertifikate von Banken verwahren und verwalten (
Girosammelverwahrung). Neben der höheren Sicherheit gegenüber der Aufbewahrung in der eigenen Wohnung bietet ein solches Depot auch die Garantie, daß fällige Kupons termingerecht eingelöst werden und der Kunde über bevorstehende Bezugsrechte bei Kapitalerhöhungen rechtzeitig benachrichtigt wird. Einzelheiten sind im Depotgesetz von 1937 geregelt.
Aufbewahrung;Depositen;Depot;Lager;Lagerhaus;Lagerung;Magazin;Verwahrung