Unter dem Delegationsverfahren bei
Psychotherapie versteht man die Übertragung einer Behandlung an einen nichtärztlichen Behandler (z.B. Diplompsychologen). Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:
Der Arzt muß vor Beginn der Behandlung die medizinische Notwendigkeit feststellen, die Form der Psychotherapie bestimmen, den Behandlungsumfang festlegen, die nichtärztliche Behandlung kontrollieren, die erforderlichen Auskünfte erteilen, d.h. er muß berichtsfähig sein.