Delegationsverfahren bei Psychotherapie
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Delegationsverfahren bei Psychotherapie
Unter dem Delegationsverfahren bei Psychotherapie versteht man die Übertragung einer Behandlung an einen nichtärztlichen Behandler (z.B. Diplompsychologen). Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:
Der Arzt muß
  • vor Beginn der Behandlung die medizinische Notwendigkeit feststellen,
  • die Form der Psychotherapie bestimmen,
  • den Behandlungsumfang festlegen,
  • die nichtärztliche Behandlung kontrollieren,
  • die erforderlichen Auskünfte erteilen, d.h. er muß berichtsfähig sein.


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