Deckungskapital ist ein Begriff aus der traditionellen
Versicherungsmathematik. Er beschreibt für jedes Jahr des Versicherungsverlaufs – meistens Lebens- oder Krankenversicherungen – den Wertunterschied zwischen zukünftig noch zu erfüllenden Verpflichtungen des Versicherers und zukünftig noch zu erhaltenden Beiträgen (prospektives Deckungskapital) oder zwischen in der Vergangenheit erhaltenen Beiträgen und in der Vergangenheit erfüllten Verpflichtungen (retrospektives Deckungskapital). Das mathematische Zeichen für das Deckungskapital am Ende des m-ten Jahres eines bei Vertragsbeginn x-jährigen Versicherten ist .
Mehr unter Wikipedia.org...
Das Deckungskapital einer
Lebensversicherung besteht aus der Ansammlung der Sparanteile zuzüglich der Zinsen. Da beim Versicherungsabschluss die Kosten für Versicherungsschutz, Vermittlerprovision und Policenverwaltung abgezogen werden, entspricht das Deckungskapital zunächst nicht der Gesamtsumme der eingezahlten Beiträge. Man spricht hier von
gezillmerten Tarifen.
Wird der Vertrag vorzeitig gekündigt, erhält der
Versicherungsnehmer den
Rückkaufswert, auch Rückvergütung genannt, ausbezahlt. Der Rückkaufswert setzt sich aus dem üblicherweise um einen geringen Kostenabschlag (Stornoabschlag) verringerten Deckungskapital und den
Überschussanteilen zusammen.