Das Corpus Iuris Civilis (CIC oder, zur besseren Unterscheidung vom kirchlichen
Corpus Iuris Canonici, auch CICiv) umfasst das Gesetzeswerk, das von 528 bis 534 n. Chr. im Auftrag des
oströmischen Kaisers Justinian I. aus älteren Kaisererlassen (
Codex Iustinianus, veröffentlicht 529, mit Wirkung vom 30. Dezember 533 mit Gesetzeskraft ausgestattet), älteren Lehrbüchern (
Institutiones, veröffentlicht 533) und Schriften der
römischen Juristen (
Digesten oder auch
Pandekten, veröffentlicht 533) unter Leitung des Hofjuristen
Tribonianus zusammengestellt wurde. Eine Neuausgabe des Codex Iustinianus wurde 534 veröffentlicht. Es handelt sich dabei um die uns bekannte Fassung. Zum Corpus Iuris Civilis gehören außerdem die Gesetze Justinians aus der Zeit nach Abschluss der Kodifikation (
Novellae), die in privaten Sammlungen überliefert wurden.
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