Das Konsulat (lateinisch consulatus), das Amt eines Konsuls (lateinisch consul), war das höchste zivile und militärische Amt der Ämterlaufbahn (
cursus honorum) im
Römischen Reich. Es wurden jährlich jeweils zwei Konsuln vom römischen Volk gewählt. Seit 153 v. Chr. traten sie ihr Amt am 1. Januar an, der seither als Jahresanfang galt, denn die Konsuln waren die
eponymen (gr. namensgebenden) Beamten Roms, nach denen also die Jahre benannt wurden (siehe
Liste der römischen Konsuln). Als Jahresnennung wurden die Namen der beiden Konsuln hintereinander im Ablativ angegeben, z. B. bedeutet die Angabe Cn. Domitio C. Sosio consulibus zu einem Ereignis, dass es sich im Jahr 32 v. Chr. ereignete. Ein ehemaliger Konsul (consularius bzw. Konsular) war stets besonders angesehen und gehörte zur senatorischen Elite.
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