Kooperationsform, bei der wesentliche Sortimentsbestandteile von Fremdpartnern bewirtschaftet werden im Sinne von
Budget- und
Sortimentsplanung, Beschaffung und Warensteuerung. üblicherweise setzen Concessionnehmer auch Ladenbau- und
Visual Merchandisingkonzepte verantwortlich um. Die Steuerung des Verkaufspersonals liegt i.d.R. beim Concessiongeber. Der
Umsatz geht vollständig an den Concessiongeber, der dem -nehmer für dessen Leistungen eine Concessionfee (in % vom Umsatz) bezahlt.