Ein Oberbefehlshaber übt über die gesamten
Streitkräfte eines Landes die höchste Kommandogewalt aus, egal ob zu Lande, zu Wasser oder in der Luft. Oft hat das Staatsoberhaupt auch die Funktion des Oberbefehlshabers. In
Deutschland hat in Friedenszeiten laut Artikel 65 a Absatz 1
Grundgesetz der
Verteidigungsminister die Befehls- und Kommandogewalt inne. Sobald nach Artikel 115 a Grundgesetz der
Verteidigungsfall festgestellt wird, geht laut Artikel 115 b Grundgesetz die Kommandogewalt auf den
Bundeskanzler als neuen Oberbefehlshaber über.
Mehr unter Wikipedia.org...