Cisleithanien (lat. „Land diesseits der
Leitha“) war nach der Begründung der
Doppelmonarchie im Jahr 1867 die inoffizielle Bezeichnung für den westlichen Teil der österreichisch-ungarischen Monarchie, der bis 1915 keinen richtigen Namen hatte und offiziell Die im
Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder genannt wurde. Die Behörden Cisleithaniens wurden als
kaiserlich-königlich (k.k.) bezeichnet.
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