Churning (Englisch Umrühren, Umdrehen) bedeutet im Finanzbereich den durch das Interesse der Kunden nicht gerechtfertigten häufigen Umschlag des Anlagekontos, durch den der
Broker oder der Vermittler oder beide sich zu Lasten der Gewinnchancen des Kunden Provisionseinnahmen verschaffen.Churning kommt vorwiegend im Bereich der
Termingeschäfte vor, aber zunehmend auch im
Wertpapierbereich.Der
Tatbestand des Churning lässt sich zunächst in einen objektiven und in einen subjektiven Tatbestand aufteilen: Der objektive Tatbestand setzt voraus, dass eine exzessive Anzahl von Geschäften in dem Depot unter Berücksichtigung der Anlageziele und der Anlageerfahrung des Kunden vorliegt, ebenso eine Kontrolle des Kontos durch den Anlageberater. Bezüglich des subjektiven Tatbestandes ist auszuführen, dass der Anlageberater schon dann vorsätzlich handelt, wenn er weiss beziehungsweise es billigend in Kauf nimmt, die Interessen des Anlegers zu verletzen. Im Rahmen des objektiven Tatbestandes, des sogenannten "Overtradings" eines Kontos, ist zunächst zu untersuchen, wie hoch die angefallenen Kosten im Verhältnis zum eingesetzten Kapital sind. Unter Kosten sind Gebühren, mark-ups und Sollzinsen zu verstehen.
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