carrier
n.
Betreiber, Spediteur, Transportunternehmer; Flugzeugträger; Netzwerkbetreiber
Carrier
Carrier
... ist eine bestimmte Ton- / Trägerfrequenz, auf die sich zwei miteinander kommunizierenden Modems vor einer Datenuebertragung einigen müssen.
Carrier
übernimmt gewerbsmäßig die Beförderung von Gütern oder Passagieren. Ist somit jede natürliche oder juristische Person, mit der oder in deren Namen ein Beförderungsvertrag mit einem Reisenden oder einem Versender abgeschlossen wird. Im Luftverkehr umfaßt der Begriff Carrier den Luftbeförderer oder Luftfrachtführer, welcher den Flugschein bzw. den Luftfrachtbrief herausgibt, sowie alle Luftbeförderer, die es übernehmen, den Fluggast und dessen Gepäck bzw. eine Luftfrachtsendung aufgrund des Vertrages zu befördern oder sonstige Dienste, die mit der Luftbeförderung in Beziehung stehen (z.B. Lagerung eines Gutes am Bestimmungsflughafen), zu leisten. Carrier sind im diesen Sinne in erster Linie die jeweiligen an der Beförderung beteiligten Fluggesellschaften. Ein Fluggesellschaft muss aber nicht immer als Carrier auftreten: Stellt sie z.B. einen Flugschein oder Luftfrachtbrief aus, der ausschließlich eine Beförderung auf Strecken anderer Luftbeförderer vorsieht, handelt sie lediglich als
Agent. Umgekehrt muss es sich bei einem Carrier nicht zwangsläufig um eine Fluggesellschaft handeln: Im Sammelladungsverkehr nähmlich ist es eine Spedition, die mit ihren Kunden im eigenen Namen Beförderungsverträge abschließt und den Sammelladungsverkehr in eigener Rechnung durchführt. Sie werden als vertraglichen Luftfrachtführer (contracting carrier bzw. indirect carrier) im Unterschied zur Fluggesellschaft, die für den Transport ihrer Sendungen eigene Flugzeuge einsetzt und bei dieser Konstellation die Rolle des ausführenden Luftfrachtführers (actual carrier bzw. operating carrier) einnimmt.
Carrier
Engl. für "Träger", Synonym für Telefongesellschaften.