Österreichisches Bundesheer (2. Republik)
Das österreichische Bundesheer als bewaffnete Streitmacht der
Republik Österreich ist Teil der österreichischen Bundesverwaltung und steht gemäß Artikel 80
B-VG unter dem Oberbefehl des
Bundespräsidenten. Die Befehlsgewalt über das Bundesheer, soweit diese nicht dem Bundespräsidenten obliegt, wird durch den
Bundesminister für Landesverteidigung ausgeübt. Der Bundesminister für Landesverteidigung übt die Befehlsgewalt über die Dienststellen des Bundesheeres grundsätzlich durch deren Kommandanten und Leiter aus.
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