Das Bundesblatt (BBl) der
Schweiz ist gemäss Art. 14 des Bundesgesetzes über die Gesetzessammlungen und das Bundesblatt (Publikationsgesetz) vom
21. März 1986 (SR 170.512)
[1] eine chronologische Sammlung von Erlassen und amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung. Das BBl ist
chronologisch gegliedert; Erlasse sind über die entsprechenden Jahres- und Seitenzahlen eindeutig auffindbar und zitierbar (beispielsweise steht BBl 2004 3269 für die Publikation der Botschaft zum Bundesbeschluss über den Friedensförderungseinsatz von Schweizer Armeeangehörigen in der multinationalen European Union Force (EUFOR) in Bosnien-Herzegowina
[2].
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