Eine Botschaft ist die
diplomatische Vertretung eines
Staates am
Regierungssitz eines anderen Staates.Das
Gebäude der Vertretung nennt man Kanzlei. Dort sind die administrativen und operativen Referate (Verwaltung, Kultur, Wirtschaft, Politik, Presse, Soziales, Recht und Konsularabteilung) der Botschaft untergebracht. Manchen Botschaften ist auch ein
Militärattachéstab zugeordnet. Der
Botschafter ist der persönliche Vertreter des Staatsoberhauptes (also bspw. des deutschen oder österreichischen
Bundespräsidenten oder des
Schweizerischen Bundesrates) bei dem Oberhaupt des Empfangsstaates. Als Amtssitz des Botschafters fungiert die (nicht unbedingt im Kanzleigebäude selbst untergebrachte) Residenz, die in der Regel aus einem privaten und einem dienstlichen Gebäudeteil besteht. Im Letzteren werden auch offizielle Empfänge abgehalten, während die private Residenz dem Botschafter und seiner Familie als Wohnung dient.
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