Das Board of Directors ist im
anglo-amerikanischen Raum das Leitungs- und Kontrollgremium eines Unternehmens. Es vereinigt in etwa die Funktionen von
Vorstand und
Aufsichtsrat einer deutschen
Aktiengesellschaft und stellt somit ein
monistisches System der Unternehmensführung dar. Die Mitglieder des Boards werden allein von den Anteilseignern, in der Regel durch die
Hauptversammlung, gewählt. Arbeitnehmervertreter, wie etwa im Aufsichtsrat großer
Kapitalgesellschaften in Deutschland, sind im Board of Directors nicht vorgesehen. Die Direktoren werden meist in executive und non-executive Direktoren unterschieden. Die executive Direktoren, häufig als
Chief Officers bezeichnet, übernehmen die operative
Geschäftsführung des Unternehmens und entsprechen somit dem Vorstand einer deutschen AG. Die non-executive Direktoren sind vor allem in einer Beratungs- und Kontrollfunktion tätig und üben dieses Amt nicht hauptberuflich aus, sie sind auch keine Angestellten des Unternehmens. Ihr Amt ist mit dem eines Mitgliedes des Aufsichtsrats einer deutschen AG vergleichbar.
Mehr unter Wikipedia.org...
Der Vorstand ist in Organisationen und Unternehmen (juristische Personen) jenes Organ, das die Organisation oder das Unternehmen nach außen vertritt. Oft hat der Vorstand auch die operative Leitung (das geschäftsführende
Organ) einer
Organisation, beispielsweise eines
Unternehmens oder einer
Körperschaft. In Gesellschaften mit beschränkter Haftung heißt das zur gesetzlichen Vertretung befugte Organ „Geschäftsführer/Geschäftsführung“. Mitglieder des Vorstands (sofern sie „Organmitglieder“ einer juristischen Person sind), sind aus dem Geltungsbereich der meisten arbeitsrechtlichen Gesetze ausgenommen. Auch die herrschende Rechtsprechung betrachtet sie nicht als Arbeitnehmer. Bei Organmitgliedern ist zu unterscheiden zwischen Bestellung zum Organ und dem Anstellungsvertrag. Der Anstellungsvertrag kann mit der Zeitdauer der Bestellung zum Organmitglied verknüpft werden, muss aber nicht. Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf Vergütung nach § 611
BGB.
Mehr unter Wikipedia.org...
Aufsichtsrat bzw. Beirat