Bilanz
Die Bilanz (ital. bilancia, Waage, im Sinne von Balkenwaage [es muss alles auf das gleiche hinaus gehen] lat. bilanx, etwa Doppelwaage) ist eine Aufstellung von Herkunft und Verwendung des
Kapitals eines Wirtschaftssubjekts – nachfolgend zumeist anhand eines
Unternehmens erläutert. Die Bilanz ist eine kurzgefasste Gegenüberstellung von
Vermögen (Aktiva) und
Schulden (Passiva) in Kontenform.
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Bilanz (Zeitschrift)
Bilanz
Eine Bilanz ist die zahlenmäßige Gegenüberstellung von Vermögenswerten einschließlich der Forderungen (Aktiva) einerseits sowie Verbindlichkeiten eines Unternehmens und seines Eigenkapitals (Passiva) andererseits. Die Differenz ergibt den Bilanzgewinn oder -verlust. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine Jahresbilanz aufzustellen, wobei die Bewertung einzelner Bilanzposten sowie die Gliederung gesetzlich vorgeschrieben sind. Häufig werden auch monatliche oder vierteljährliche Zwischenbilanzen erstellt.
Man unterscheidet zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz. Die Handelsbilanz, die zur Veröffentlichung bestimmt ist, kann in gewissem Umfang stille Reserven enthalten, falls das Eigenkapital größer ist als der Bilanzausweis erkennen läßt. Hierüber gibt die Steuerbilanz Aufschluß, die aber lediglich dem Finanzamt vorgelegt wird.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist neben der Bilanz der andere wesentliche Teils des Jahresabschlusses. Für die Aktiengesellschaften ist die Veröffentlichung beider Teile im
Bundesanzeiger vorgeschrieben. Unternehmen, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, müssen ihren Aktionären den gesamten Geschäftsbericht vorlegen und darüber hinaus den Jahresabschluß in den Börsenpflichtblättern - dies sind insbesondere die an den Börsenplätzen erscheinenden Tageszeitungen - veröffentlichen.
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Bilanz
Betriebswirtschaft
Sonstige Begriffe
Bilanz, konsolidierte
Betriebswirtschaft
Sonstige Begriffe
Bilanz
Die Bilanz ist die betragsmäßig ausgewogene Gegenüberstellung von Vermögenswerten und Vermögensquellen eines
Kaufmanns oder einer
Handelsgesellschaft.
Die V e r m ö g e n s w e r t e werden aufgeteilt in die beiden Bereiche:
Anlagevermögen - Vermögen, das von seiner Bestimmung her dauerhaft im Unternehmen verbleibt. Beispiele: Produktionsmaschinen, Gegenstände der Geschäftseinrichtung, Grundbesitz
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Umlaufvermögen - Vermögen, das von seiner Bestimmung her kurzfristig im Unternehmen verbleibt. Beispiele: Handelswaren, Forderungen, Bargeldbestand.
Unter V e r m ö g e n s q u e l l e n sind die Schulden zu verstehen, welche der Kaufmann bzw. die Handelsgesellschaft eingeht, um die Vermögenswerte zu finanzieren. Auch den Eigenanteil des Kaufmanns bzw. der Handelsgesellschaft an dieser Finanzierung rechnet man zu den Vermögensquellen. Folglich nimmt man insoweit eine Unterteilung in das Eigenkapital und das Fremdkapital vor. Optisch erfolgt die Gegenüberstellung der Vermögenswerte mit den Vermögensquellen in der so genannten "Konto-Form" (= dem Großbuchstaben "T" nachempfunden). Auf der linken Seite stehen unter der Überschrift "Aktiva" das Anlage- und das Umlaufvermögen, während man rechts unter der Überschrift "Passiva" das Eigen- und das Fremdkapital darstellt. Die Bilanz bildet zusammen mir der
Gewinn- und Verlustrechnung den
Jahresabschluss.
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