Bezugsrecht
Bezugsrecht
Wenn eine Aktiengesellschaft neue Finanzierungsmittel benötigt und sich dabei für eine Erhöhung des Grundkapitals entscheidet, werden den sogenannten "Alt-Aktionären" und/oder Dritten "junge" Aktien zum Bezug (Kauf) angeboten. Mit dem Erlös erweitert die Gesellschaft ihre Eigenkapitalbasis. Gemäß Aktiengesetz wird den Aktionären ein Bezugsrecht auf solche neuen Aktien entsprechend ihrem Anteil am alten Grundkapital eingeräumt; es soll den Wertverlust bei den alten Aktien durch den Bezugsrechtsabschlag ausgleichen. Dieses Bezugsrecht hat im allgemeinen einen Wert in Euro und Cent, sofern die jungen Aktien billiger als alte Aktien sind. Wird der Zeichnungspreis auf 100% festgelegt, spricht man von einem Pari-Bezugsrecht; meist aber wird auf den Nennwert ein Aufgeld oder Agio gefordert, dessen Gegenwert in die gesetzlichen Rücklagen eingestellt werden muß.
Bezugsrechte lassen sich kaufen und verkaufen; sie werden an der Börse gehandelt. Je nach Angebot und Nachfrage kann ihr Preis vom rechnerischen Wert abweichen. Besitzt man keine alten Aktien, ist aber am Bezug junger Aktien interessiert, muß man während der Bezugsfrist eine entsprechende Anzahl Bezugsrechte erwerben. Mit Beginn des Bezugsrechtshandels wird der Kurs der alten Aktie um den sogenannten Bezugsrechtabschlag vermindert.
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