Beurkundung bedeutet die Verkörperung einer im
Rechtsverkehr zum
Beweis bestimmten und geeigneten menschlichen Gedankenerklärung.Bei einer Beurkundung durch einen
Notar (
BGB) nimmt dieser nach Belehrung der Erschienenen deren Erklärungen ihm gegenüber in eine von ihm zu errichtende
Urkunde auf. Diese
Niederschrift liest er den Erschienenen vor, die sie genehmigen und eigenhändig unterschreiben müssen. Anschließend unterschreibt der Notar selbst und bestätigt mit seiner
Unterschrift, dass die vor ihm erschienenen Personen die Erklärungen ihm gegenüber so abgegeben haben, wie er sie niedergelegt hat. Die Einzelheiten dazu regelt das
Beurkundungsgesetz. Die notarielle Urkunde ist eine so genannte „öffentliche“ Urkunde, d. h. sie erbringt den vollen
Beweis für die beurkundete Erklärung oder Tatsache. Das Originaldokument (die „Urschrift“) verbleibt beim Notar, der es in seiner
Urkundenrolle verwahrt. Für den Rechtsverkehr erteilt er den Beteiligten
Ausfertigungen oder beglaubigte Abschriften.
Mehr unter Wikipedia.org...