Eine Betriebsstätte (auch unselbstständige
Niederlassung) ist ein rechtlich unselbstständiger Teil eines
Unternehmens. Dieses steuerliche Konstrukt wird in § 12 der
Abgabenordnung geregelt und dient der
Gewinnabgrenzung. Nach deutschem Recht gilt als Betriebsstätte jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Aus zeitlicher Sicht muss es sich um eine nachhaltige Betätigung handeln, was bei Überschreiten einer Mindestzeitgrenze von sechs Monaten der Fall ist. Allerdings gelten innerstaatliche Definitionen der Betriebsstätte im Abkommensfall nur subsidiär, da hier auf eigenständige Begriffsbestimmungen im jeweiligen
Doppelbesteuerungsabkommen zurückzugreifen ist. Die erste Betriebsstättenregelung stammt aus einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen
Preußen und
Österreich-Ungarn.
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