Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), ehemals Opiumgesetz (siehe unten), ist ein deutsches Bundesgesetz, das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln regelt. Als Anlagen beinhaltet das BtMG drei Listen mit einer Aufzählung dernicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel, (Handel und Abgabe verboten, z. B. Heroin)verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Handel erlaubt, Abgabe verboten, z. B. Ausgangsstoffe wie Cocablätter) undverkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Abgabe nach BtMVV, z. B. Codein).
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