Bestandteil
Nach deutschem
Sachenrecht können
Sachen Bestandteil einer anderen Sache sein. Wenn die
Verbindung zwischen beiden Sachen so eng ist, das eine neue Sachgesamtheit entsteht, spricht das
Bürgerliche Gesetzbuch von wesentlichen Bestandteilen (§ 93 BGB). Dies ist der Fall, wenn nach einer Trennung die Einzelsachen nicht mehr für sich brauchbar wären. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines
Grundstücks (§ 94 BGB) gehören die auf ihm errichteten Gebäude und die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen (beispielsweise der Öltank). Wesentliche Bestandteile können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein. Deshalb steht das Gebäude immer im
Eigentum des Grundstückseigentümers. Die an der Hauptsache begründeten Rechte erstrecken sich stets auch auf die wesentlichen Bestandteile.
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Bestandteil (der)
n.
component, ingredient, single piece which forms part of a larger whole; part, constituent
Bestandteil
Bestandteil
(m) ①组成部分,成分,要素 ②(标志)特征
|| etwas in seine Bestandteile zerlegen 拆解某物; sich in seine Bestandteile auflösen 瓦解,崩溃;[口]破坏,倒塌;
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Bestandteil
[der] pl.Bestandteile 构件。零件。元件。组成。组成部分。成分。要素。
Bestandteil
bestanddeel;ingrediënt