Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen einer
Berufsunfähigkeit. Berufsunfähig ist, wer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich sechs Monate außerstande ist, seinen
Beruf auszuüben.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständige Versicherung oder als Kombination mit einer
Risikolebens-,
Kapitallebens-, oder einer
privaten Rentenversicherung abgeschlossen werden.
Der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich einerseits nach Alter, Beruf, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten und andererseits nach
Versicherungsdauer,
Leistungsdauer und Höhe der vereinbarten Rente. Der Beitrag kann z. B. durch eine
Karenzzeit reduziert werden.
Die Leistungsdauer der Versicherung sollte nicht vor dem 60. Lebensjahr enden. Wird ein kürzerer Zeitraum vereinbart, endet auch die Rentenzahlung nach Ablauf der Versicherung.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sollte die Differenz zwischen den staatlichen Leistungen und dem derzeitigen Nettogehalt abdecken.
Die Versicherungsgesellschaften zahlen in der Regel bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % eine monatliche Rente. Die Beitragszahlungen entfallen im Leistungsfall.
Die Leistungen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften weichen stark voneinander ab. Es ist unerlässlich, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren und die einzelnen Leistungen zu vergleichen.