Berufsunfähigkeit
Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch
Krankheit,
Unfall oder
Invalidität. Bei Berufsunfähigkeit kann man seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen. Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als die der
Erwerbsunfähigkeit. Bei einer Berufsunfähigkeit kann der Betroffene noch weiterhin einem anderen Arbeitsverhältnis nachgehen, das seiner körperlichen und geistigen Konstitution entspricht, er kann lediglich seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben.
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Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge einer Krankheit, Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls seinen
Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Die gesundheitliche Beeinträchtigung muss ärztlich nachgewiesen werden.
Gegen Berufsunfähigkeit kann man sich im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherung oder über einen selbständigen Vertrag (
Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung) absichern. Der Versicherungsfall liegt im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Soweit vertraglich vereinbart, wird auch bei der Zusatzversicherung eine Rente ausgezahlt. Die weitere
Beitragszahlung entfällt.
Achtung: Berufsunfähigkeit entspricht nicht der
Erwerbsunfähigkeit.
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig ist. Die Verdienstausfallversicherung (
Krankentagegeldversicherung) endet zum Schluß des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Tritt die Berufsunfähigkeit im Verlaufe eines Versicherungsfalls (
Arbeitsunfähigkeit) ein, so endet das Versicherungsverhältnis spätestens drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (§ 15b MB/KT). (Leistungsunterschiede der Gesellschaften !) Für die Dauer einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit kann i.d.R. eine
Anwartschaftversicherung beantragt werden. Bei Berufsunfähigkeit tritt die Gesetzliche Rentenversicherung und / oder die Private Berufsunfähigkeitsversicherung ein.
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Berufsunfähigkeit
Berufsunfähig ist der Versicherte, der infolge von Krankheit, Unfall oder anderen Gebrechen weder in seinem erlernten noch in einem ihm zumutbaren Beruf halb soviel leisten und verdienen kann, wie andere Berufstätige mit ähnlicher Ausbildung, gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten.
Seit 1.1.2001 können keine neuen Ansprüche auf Rente wegen Berufsunfähigkeit entstehen.
Siehe hierzu:
Erwerbsminderung
Berufsunfähigkeit
Sozialpolitik
Sonstige Begriffe
siehe auch:
Dauerinvalidität Begriff aus der gesetzl. Rentenversicherung. Jeder Arbeitnehmer, der infolge eines geistigen oder körperlichen Leidens seinen Beruf weniger als zur Hälfte ausüben kann, hat Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente aus der Angestellten- oder Arbeiterrentenversicherung.
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit
(f) 丧失工作能力,无工作能力
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