Der
Versicherungsnehmer ist der rechtlich verpflichtete Beitragszahler der Versicherungsprämien. Er kann jedoch vereinbaren, dass die Beiträge durch eine dritte Person gezahlt werden. Der Beitragszahler hat keinerlei Rechte, der Versicherungsnehmer bleibt Prämienschuldner.Finanziert zum Beispiel ein Vater die Versicherung seines Sohnes, so ist der Sohn der Versicherungsnehmer, der Vater aber der Beitragszahler. Dem Sohn stehen die Rechte aus der Versicherung zu. Sollte der Vater die Zahlung der Beiträge einstellen, kann die Versicherungsgesellschaft diese ausschließlich beim Sohn einfordern.