Beitragsverrechnung bedeutet, dass die erwirtschafteten
Überschussanteile (Gewinnanteile) vom laufenden Versicherungsbeitrag abgezogen werden. Somit reduziert sich der zu zahlende Beitrag u.U. erheblich. Der Todesfallschutz bleibt erhalten.
Die Beitragsverrechnung entspricht der Sofortgewinnbeteiligung.