Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet ihren Beitrag nach einem festen Prozentsatz von den beitragspflichtigen
Einkommen der Versicherten. Dazu gehören Arbeitsentgelt, Rente und Versorgungsbezüge.
Für freiwillig Versicherte wird der Beitrag gemäß der Satzung festgelegt. Dabei ist ihre gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen, mindestens aber das Einkommen, was auch bei Pflichtversicherten berücksichtigt wird.
Der Beitragssatz ist in der Satzung festgelegt und gilt nur für die jeweilige Kasse. Man unterscheidet 3 Beitragssätze: Allgemeiner Beitragssatz: Mitglieder mit 6 Wochen Lohnfortzahlung Erhöhter Beitragssatz: Mitglieder mit weniger als 6 Wochen Lohnfortzahlung Ermäßigter Beitragssatz: Kein Anspruch auf Krankentagegeld od. Satzungsgemäße oder Beschränkung der Leistung für bestimmte Mitglieder