Als Beitragsfreistellung bezeichnet man die aus vielerlei Gründen erfolgte Einstellung von Beitragszahlungen seitens Mitgliedern zu
Vereinen, Verbänden, Parteien etc. oder den Verzicht von Beiträgen seitens der betroffenen Organisation. Eine derartige Freistellung erfolgt meist auf Antrag und die Bedingungen sind in der
Satzung festgelegt. In der Regel spielen soziale Aspekte eine Rolle.
Mehr unter Wikipedia.org...
Eine Versicherung mit laufenden Beiträgen kann durch eine Vertragsänderung beitragsfrei gestellt werden. Weitere Beiträge sind dann nicht mehr zu entrichten. Die vereinbarten Leistungen werden angepasst und Risikoschutz und
Versicherungssumme u.U. erheblich verringert.
Eine Beitragsfreistellung nur möglich, sofern ein gewisser Mindest-
Rückkaufswert vorhanden ist. Unter steuerlichen Gesichtspunkten sollte eine
Gesamt-Beitragszahlungsdauer von mindestens fünf Jahren erreicht werden. Eine spätere Wiederaufnahme der
Beitragszahlung ist jederzeit möglich.