Durch
Prämienvorauszahlung deponiert der
Versicherungsnehmer ein verzinsliches Guthaben bei einer Versicherung. Die Prämie wird bei Fälligkeit vom Beitragsdepot abgebucht. Der zulässige Höchstbetrag des Depots ist die Summe aller zukünftigen Beiträge abzüglich der Zinsen.
Ein Beitragsdepot für die gesamte
Versicherungsdauer ist vom
Einmalbeitrag zu unterscheiden, da zwar die Zinsen auf das Beitragsdepot als Zinseinkünfte zu versteuern sind, die
Ablaufleistung der Versicherung aber nicht der
Kapitalertragsteuerpflicht unterliegt, sofern die
Mindestlaufzeit (und andere steuertechnische Vorgaben) von 12 Jahren eingehalten wurde.