Seit dem 1. Januar 1993 müssen auch freiwillig versicherte Selbständige grundsätzlich den Höchstbeitrag ihrer Krankenkasse zahlen. Eine nicht einkommensgerechte Einstufung muß durch einen Nachweis, z.B. den Einkommenssteuerbescheid, belegt werden. Maßgeblich sind die Bruttoeinnahmen, nicht die Gewinne. Auch von anderen Einnahmen wie Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen sind Beiträge zur GKV zu leisten. Außerdem wurde die Beitragsbemessungsgrundlage auch für die Berechnung des Mindestbeitrages von 33 1/3 auf 75 Prozent der Bezugsgröße angehoben.
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