Eine Beitragsbefreiung kann bei verschiedenen Versicherungen vertraglich vereinbart werden. Bei Einschluss der Beitragsbefreiung wird die Hauptversicherung unter bestimmten Umständen kostenfrei weitergeführt. Somit bleibt z.B. im Falle einer
Berufsunfähigkeit bei der Hauptversicherung (Kapitallebens- oder Rentenversicherung) das Sparziel oder die Hinterbliebenenversorgung gewährleistet.