Die Beiträge sind abhängig von: Tarif
Eintrittsalter Geschlecht Gesundheitszustand Nach dem Äquivalenzprinzip gleichen sich Beiträge und Versicherungsleistung aus. Es gilt eine Staffelung nach dem Eintrittsalter, es gibt keine Beitragserhöhung aufgrund des Älterwerdens.
Der Beitrag der Frau ist infolge häufiger und aufwändiger Erkrankungen auch bedingt durch das Geburtskostenrisiko höher.
Neu: Das Geburtskostenrisiko muß nun lt. BAV auf beide Geschlechter verteilt werden. Beitragszusammensetzung:
a: Risikobeitrag
b: Altersrückstellungen
+ Sicherheitszuschlag (zufallsbed. Schwankungen) ca.: 10%
+ Kosten der lfd. Verwaltung
+ Abschlußkosten+Schadenregulierungskosten
+ Aufwendungen für zugesagte Beitragsrückerstattungen
= Bruttobeitrag
Der Beitrag muß so bemessen sein, daß er allen voraussichtlich zu erwartenden vertraglich vereinbarten Leistungen entspricht. Dies geschieht durch stat. Untersuchungen über Ursachen, Umfang und Häufigkeit der Schäden. Der Versicherungsschutz kann bedarfsgerecht gewählt werden. Durch Selbstbeteiligungen kann der Beitrag reduziert werden. Für Kinder und Jugendliche werden sog. Risikobeiträge (ohne Altersrückstellungen ) erhoben. Daher ist eine Umstufung des Tarifbeitrages bei der Altersgrenze 15/16 bzw. 20/21 Jahre erforderlich. (jeweils am 1. Januar des Jahres, in dem der Versicherte das 16. bzw. das 21. Lebensjahr vollendet).