Beiträge in der GKV

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Beiträge in der GKV
Der Beitrag richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, also dem Einkommen des Versicherten. Merkmale der Beitragsberechnung: Kein Gleichgewicht von Beitrag und Leistung Kein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss unterschiedliche Beiträge Bemessungsgrundlage der Beiträge ist das Arbeitsentgelt aus Beschäftigung (Beachte: steuerfreie Einnahmen sind kein Arbeitsentgelt) Bei bestimmten Sozialleistungen wie z.B. KrankengeldMutterschaftsgeld, oder Erziehungsgeld ist die GKV beitragsfrei. Besonderheit des einmal gezahlten Arbeitsentgeltes (z.B. Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen): wird dem Monat zugeordnet, in dem es bezahlt wird. Freiwillig GKV - Versicherte:
Grundsätzlich werden alle Einnahmen zum Lebensunterhalt bis zur Bemessungsgrenze herangezogen.
Mindestbemessungsgrundlage beträgt 805 Euro im Monat. Bei hauptberuflich Selbständigen wird ein Einkommen von 3.525 Euro angenommen. Bei Nachweis geringerer Einkünfte jedoch mindestens 1.811,25 Euro. Bei Existenzgründern wird ein Einkommen von mindestens 1.207,50 Euro angenommen. siehe auch Bezugsgröße!

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