Als Befund wird die Gesamtheit der durch einen
Arzt erhobenen körperlichen und psychischen Erscheinungen (Status praesens) eines
Patienten bezeichnet. Er setzt sich zusammen aus während der
körperlichen Untersuchung durch Sinne und einfache Hilfsmittel des Arztes erhobenen Einzelbefunden, welche den sogenannten klinischen Befund bilden, sowie gegebenenfalls den Ergebnissen weiterer
medizinischer Untersuchungen mittels gerätegestützter Verfahren. Da der Befund sich auf vom Arzt festgestellte,
intersubjektive Erscheinungen bezieht, wird er von der
Anamnese als Summe der
subjektiven Angaben des Patienten abgegrenzt.
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