Als Abstandsfläche - in einigen Bundesländern auch Abstandfläche (z.B. NRW, Sachsen-Anhalt) - bezeichnet man im deutschen
Bauordnungsrecht den abstrakten Bereich (Fläche) eines Grundstückes, der mit wenigen Ausnahmen von
Bebauung freizuhalten ist. In einigen Regionen, wie im Norden Deutschlands wurde der notwendige Grenzabstand als solcher früher auch als Bauwich bezeichnet. Aber auch in Österreich wird es in den verschiedenen Gesetzen so bezeichnet.
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