Bann (Recht)

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Bann (Recht)
Bann bezeichnet die rechtlichereligiös aufgeladene Sanktion des Ausschlusses eines abweichlerischen Individuums oder einer Minderheit zum Zwecke der Aufrechterhaltung einer als legitim angesehenen Ordnung. Ursprünglich galten Abweichler als von bestimmten negativen Mächten wie Dämonen besessen, an denen man den Bann als magisches Bannen dieser Geister in Gestalt des Exorzismus vollzog. Diese besitzergreifenden Geister trieb und schloss der Bann aus, der insofern einen Schutz bot, wie es noch heute der Begriff der Bannmeile zum Ausdruck bringt.
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