Bann bezeichnet die
rechtliche,
religiös aufgeladene
Sanktion des Ausschlusses eines
abweichlerischen Individuums oder einer Minderheit zum Zwecke der Aufrechterhaltung einer als legitim angesehenen Ordnung. Ursprünglich galten Abweichler als von bestimmten negativen Mächten wie
Dämonen besessen, an denen man den Bann als
magisches Bannen dieser Geister in Gestalt des
Exorzismus vollzog. Diese besitzergreifenden Geister trieb und schloss der Bann aus, der insofern einen
Schutz bot, wie es noch heute der Begriff der
Bannmeile zum Ausdruck bringt.
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