Ziel der Bankenaufsicht ist es, die Funktionsfähigkeit des Finanzsektors einer
Volkswirtschaft sicherzustellen. Bankenaufsicht umfasst sowohl die Beaufsichtigung von Bankgeschäften, als auch sonstiger Finanzdienstleistungen. Nur ein stabiles Finanzsystem, als ein Hauptziel der staatlichen Regulierung und Aufsicht, kann seine gesamtwirtschaftliche Funktion der effizienten sowie kostengünstigen Transformation und Bereitstellung finanzieller Mittel optimal erfüllen.
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Banken sind kaufmännisch geführte Unternehmen, die mit Geld handeln; Wirtschaft und Privatleute vertrauen ihnen Geld an, das sie an andere Unternehmen, Privatkunden oder staatliche Stellen in Form von Krediten vergeben. Da Banken insgesamt ein Mehrfaches ihres Eigenkapitals ausleihen können, tragen sie besondere Verantwortung. Ihre Geschäftstätigkeit unterliegt deshalb speziellen Vorschriften, die vor allem dem Schutz der Einleger dienen. Grundlage dieser Bestimmungen ist das
Kreditwesengesetz. Sämtliche Institute werden von diesem Gesetz erfaßt und unterliegen der Kontrolle des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen in Berlin. Eine zentrale Stellung nimmt in der Bankenaufsicht die Überwachung des Kreditgeschäfts, der Eigenkapitalhöhe und der Liquidität der Banken ein.