Bankauskunft
Bankauskünfte in Deutschland werden von Kreditinstituten in einem standardisierten Verfahren über ihre Kunden erteilt. Die Auskunft enthält allgemeine Feststellungen über Zahlungsfähigkeit,
Kreditwürdigkeit und wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden. Die Bankauskunft enthält keine genauen Zahlen über Kontostände, monatliche Verpflichtungen oder Ähnliches. Unterschieden werden muss zwischen Geschäfts- und Privatkunden, sowie nach dem Empfänger der Auskunft. Unter Banken werden Auskünfte über beide Kundengruppen erteilt, sofern die anfragende Bank ein berechtigtes Interesse vorbringen kann. Daten von Privatkunden dürfen nicht ohne deren Zustimmung an Dritte herausgegeben werden. Ausnahmen bilden behördliche Anfragen, wie in Steuer- oder Strafverfahren, die richterlich angeordnet sind. Auskünfte über Geschäftskunden (mit
Handelsregister-Eintrag) dürfen regelmäßig erteilt werden, da dies als Service für die Geschäftsbeziehungen der Kunden gesehen wird. Der Geschäftskunde kann jedoch gegenüber der Bank ausdrücklich erklären, dass er dies nicht wünscht, woraufhin die Bank nur noch mit seiner Zustimmung Auskünfte erteilen darf.
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Bankauskunft
Mit den Datenschutzbehörden besteht Einigkeit darüber, daß dem Bankgeheimnis für die Wahrung des Persönlichkeitsrecht in den Geschäftsbeziehungen zwischen Kunde
und Kreditinstitut - unverändert - wesentliche Bedeutung zukommt. Deshalb dürfen Bankauskünfte nur erteilt werden, sofern dies dem Willen des Kunden entspricht.
Darüber hinaus können Kreditinstitute aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet sein, bei Straf- und Steuerverfahren Auskunft zu erteilen.
Für das Bankauskunftverfahren gelten folgende Regeln:
Die Bank ist berechtigt, über Geschäftskunden (juristische Personen und
Kaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind) Bankauskünfte zu erteilen,
sofern ihr keine anderslautende Weisung des Kunden vorliegt.
Bankauskünfte über Privatkunden (alle sonstigen Personen und Vereinigungen)
erteilt die Bank nur dann, wenn diese allgemein oder im Einzelfall ausdrücklich
zugestimmt haben.
Bankauskünfte sind allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und
Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Kreditinanspruchnahme
werden nicht gemacht.
Bankauskünfte erhalten nur eigene Kunden sowie andere Kreditinstitute für deren eigene Zwecke und die ihrer Kunden; sie werden nur dann erteilt, wenn der
Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft darlegt.
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die Bankauskunft
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