Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in Deutschland die
Berufsausbildung (Duales System), die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung (§ 1 Abs. 1 BBiG). Das BBiG bestimmt ferner die Voraussetzungen des Berufsausbildungsverhältnisses. Die Gesetzgebungskompetenz fällt in die konkurrierende Kompetenz zwischen Bund und Ländern. Für dieses Gesetz war 1969 eine Genehmigung der Bundesregierung nach Art. 113
GG (in der Schlussformel des BBiG abgedruckt) notwendig. Zum 1. April 2005 wurde das Berufsbildungsgesetz grundlegend reformiert.
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