Als B-Teilnehmer (engl. called party) bezeichnet man bei einer
Wählverbindung denjenigen
Teilnehmer, der vom
A-Teilnehmer angewählt wurde. Der B-Teilnehmer kann den Verbindungswunsch entweder annehmen und damit die Verbindung aufbauen oder ablehnen.Bei einigen Diensten innerhalb eines öffentlichen
Telefonnetzes (zum Beispiel bei einem
R-Gespräch) muss ausnahmsweise der B-Teilnehmer die Kosten der Verbindung tragen.
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