Das Büro für Interne Angelegenheiten (.BIA) ist die im
österreichischen Innenministerium (Abteilung IV/6) eingerichtete Anti-Korruptionsbehörde. Es steht gänzlich außerhalb der klassischen polizeilichen Strukturen und führt als unabhängige, autarke und in der Sache weisungsfreie Organisationseinheit sicherheits- und kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Verdachtslagen von Amtsdelikten und von
Korruption, wobei es bundesweit ermittelt. Dazu zählt vor Allem die Entgegennahme und Überprüfung von Anschuldigungen und Beschwerden gegen Bedienstete des BM.I sowie deren nachgeordneten Dienststellen, die dem Bereich der
Amtsdelikte (§§ 302-313
StGB) zuzuordnen sind. Ebenso besteht eine Zuständigkeit des .BIA, wenn sich die Ermittlungen gegen Bedienstete anderer Ministerien und anderer Gebietskörperschaften richten, sofern diese Aufgaben im Bereich der Sicherheitsverwaltung oder Kriminalpolizei wahrnehmen. Darüber hinaus ist das .BIA im Einzelfall für sonstige ähnlich gelagerte Angelegenheiten zuständig (z.B. Ermittlungen bei anderen gravierenden Dienstpflichtverletzungen wie etwa
sexuelle Belästigung durch einen Vorgesetzten oder Kollegen). Weiters hat sich das .BIA auch als Fachdienststelle für die Ermittlung von Korruptionsfällen in anderen Bereichen etabliert. So werden bei Bedarf sachdienliche Erhebungen in anderen Ressorts, bei
Stadtmagistraten und
Bezirkshauptmannschaften, in Gemeinden, aber auch im Bereich des privaten Sektors durchgeführt. Dabei arbeitet das .BIA unmittelbar mit den zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichten zusammen.
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