Ein Bürgerrecht ist ein gesetzliches
Recht, das ein
Staat oder eine vergleichbare Einrichtung den Mitgliedern seines
Staatsvolkes (seinen
Bürgern) zugesteht. Zu den Bürgerrechten in einer
Demokratie gehören beispielsweise das
Wahlrecht und alle anderen
Grundrechte. Unter Bürgerrechten versteht man im Allgemeinen aber nur solche Rechte, die sich auf das Verhältnis zwischen
Bürger und Staat beziehen, und weniger auf das Verhältnis von Einwohnern des Staates untereinander.Der Status eines Bürgers und die damit verbundenen Bürgerrechte standen nicht immer allen Einwohnern eines Landes oder einer Stadt zu. So war in
mittelalterlichen Stadtverfassungen das Bürgerrecht ein
Privileg, das nur bestimmten Einwohnern der Stadt zuteil wurde. Die Verleihung der Bürgerrechte erfolgte in vielen europäischen Städten in der Zeit zwischen dem Mittelalter und zu Beginn des
20. Jahrhunderts, durch Aufnahme in die
Bürgerrolle und die Erteilung des
Bürgerbriefes. Grundlage hierfür war zumeist ein Antrag auf Aufnahme, sowie der Nachweis bestimmter Voraussetzungen (Einkommensnachweis,
Leumund,
Bürgereid u.a.).
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