Börsenumsatzsteuer
Die Börsenumsatzsteuer ist eine
Kapitalverkehrsteuer und wird auf den Umsatz aus dem Handel mit
Wertpapieren erhoben, wenn die Geschäfte im Inland oder unter Beteiligung wenigstens eines Inländers im Ausland abgeschlossen werden. Als Wertpapiere im Sinne des Steuerrechts gelten Schuldverschreibungen (Festverzinsliche Wertpapiere),
Aktien sowie Investmentzertifikate (Investmentsparen).
Mehr unter Wikipedia.org...
Börsenumsatzsteuer (BUSt)
Die Börsenumsatzsteuer gehört zur Gruppe der Kapitalverkehrssteuern und wird auf den Umsatz in Wertpapieren erhoben, wenn die Geschäfte im Inland oder unter Beteiligung wenigstens eines Inländers im Ausland abgeschlossen werden. Als Wertpapiere gelten Schuldverschreibungen (Festverzinsliche Wertpapiere), Aktien sowie Investmentzertifikate (Investmentsparen).
Börsenumsatzsteuerfrei sind Geschäfte zwischen gewerbsmäßigen Händlern (Kreditinstitute, die Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Freiverkehrs- und amtliche Makler sowie vergleichbare ausländische Makler).
Der erstmalige Erwerb inländischer Schuldverschreibungen (Ersterwerb) ist börsenumsatzsteuerfrei, dagegen nicht der Ersterwerb von Euro (Auslandsanleihen). Die seit Mitte 1972 in Form von Wertrechtsanleihen begebenen Schuldverschreibungen der Bundesrepublik, der Bundesbahn, Bundespost und der Länder sowie
Bundesschatzbriefe,
Schatzanweisungen und
Bundesobligationen sind ebenso börsenumsatzsteuerfrei.
Von der Besteuerung ausgenommen sind weiterhin die von der Bundesrepublik, der Bundesbahn und der Bundespost ausgegebenen Kassenobligationen sowie Schatzanweisungen der Bundesrepublik oder der Bundesländer, soweit deren Laufzeit im Zeitpunkt der Anschaffung weniger als vier Jahre beträgt.
© 2005
aspect online. Ihr Finanzportal für kostenlose Vergleiche von Versicherungs- und Bankprodukten.
Börsenumsatzsteuer
Börsenumsatzsteuer
(f) 交易所营业税
© 2007 EIMC International Limited, Co.