Ausweisung
Die Ausweisung ist im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland ein feststellender, belastender – kein befehlender – Verwaltungsakt, der das Ziel hat, die Anwesenheit des Betroffenen in der Bundesrepublik Deutschland zu beenden und ihm die Wiedereinreise und eine (weitere) Aufenthaltserlaubnis zu verwehren. Durch die Ausweisung werden gegebenenfalls erteilte
Aufenthaltstitel unwirksam . Sie richtet sich gegen
Ausländer, deren Aufenthalt in der
Bundesrepublik Deutschland die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen des Landes beeinträchtigt (
§§ 53 ff. AufenthG). Ausgewiesenen Ausländern darf kein Aufenthaltstitel erteilt werden; sie dürfen nicht erneut in das Bundesgebiet einreisen (
§ 11 Abs. 1 AufenthG). Auf Antrag kann diese so genannte Sperrwirkung befristet werden.
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Ausweisung
Die Aufforderung eines Staates an eine Person, sein Hoheitsgebiet zu verlassen. Um sicherzustellen, dass die Grundrechte gewahrt bleiben, bemüht sich die EU, die Bedingungen zu klären, unter denen Unionsbürger aus einem anderen EU-Mitgliedstaat legal ausgewiesen werden können. (Siehe Unionsbürgerschaft:
Recht, sich frei zu bewegen und aufzuhalten, Einwanderung:
Rückführungspolitik)
die Ausweisung
- deportation sự trục xuất, sự phát vãng, sự đày
Ausweisung
Ausweisung
(f) -en ①驱逐出境 ②规定,安排
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Ausweisung
Ausweisung, Identifikation, Identifizierung
Abschiebung
Abschiebung, Ausweisung, Deportation, Verschleppung, Zwangsverschickung