Völkerrechtssubjekte, d.h. Staaten und zunehmend auch
Internationale Organisationen, bedienen sich zur Pflege ihrer zwischenstaatlichen Beziehungen etwa seit dem 18. Jahrhundert diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland, um ihre Interessen im Gastland nach den Regeln des
Völkerrechts durchzusetzen. Das an die Vertretungen im Ausland entsandte Personal bildet zusammen mit den Bediensteten des Außenministeriums im Heimatstaat den Auswärtigen Dienst des entsendenden Landes.
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