Ausschuss der Regionen (AdR)

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Ausschuss der Regionen (AdR)
Der Ausschuss der Regionen wurde 1992 durch den Maastrichter Vertrag geschaffen und setzt sich aus 222 Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die vom Rat auf Vorschlag der jeweiligen Mitgliedstaaten durch einstimmigen Beschluss für vier Jahre ernannt werden. Er wird vom Rat, dem Parlament oder der Kommission zu Fragen gehört, die für die regionale und kommunale Ebene von Bedeutung sind, insbesondere in den Bereichen Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheitswesen, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt.
Er kann zudem von sich aus Stellungnahmen abgeben.

Seit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam (Mai 1999) muss der Ausschuss der Regionen zusätzlich in folgenden Bereichen konsultiert werden: Umwelt, Sozialfonds, berufliche Bildung, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Verkehr.

Der im Dezember 2000 angenommene Vertrag von Nizza hat weder die Anzahl noch die Zuweisung der Sitze pro Mitgliedstaat im AdR verändert. Im Hinblick auf die Erweiterung legt der Vertrag fest, dass die Anzahl seiner Mitglieder in Zukunft 350 nicht übersteigen darf. Was die Eignung der Mitglieder angeht, sieht der Vertrag explizit vor, dass sie entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sein müssen.

Siehe auch:

Subsidiarität



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